§2 - Der Rat
Absatz A. Der Rat wird durch 3 Mitglieder der TGA gebildet. Diese sind bei
Verfassungsgründung durch die AA gewählt worden.
Absatz B. Der Rat ist autonom. Sollte ein Ratsmitglied ausscheiden,
bestimmt der Rat, gegebenenfalls in der alten Zusammensetzung, einen
Nachfolger. Sollte der Rat hierüber keine Einigung erzielen, werden
für das vakante Amt allgemeine, freie, geheime Wahlen ausgerufen.
Absatz C. Die AA haben bei der Bestimmung eines neuen Ratsmitgliedes ein
Veto-Recht. Von diesem können sie je zweimal Gebrauch machen.
Absatz D. Die AA können ein Ratsmitglied aus dem Amt entlassen. In dem
Falle wird der restliche Rat einen neues Mitglied bestimmen. Sollte
der Rat hierüber keine Einigung erzielen, werden für das vakante Amt
allgemeine, freie, geheime Wahlen ausgerufen.
Absatz E. Die AA können den Rat auflösen. In diesem Fall wird ein neuer
Rat durch allgemeine, freie, geheime Wahlen bestimmt.
Absatz C findet hier wieder Anwendung.
§3 – Die Ratsmitglieder
Absatz A.
Jedes Ratsmitglied sitzt nicht nur im Rat, sondern auch beiden Departments
vor. Hier leitet und überwacht er die Guardians, welche die Aufgabe
des Departments wahrnehmen.
Absatz B. Jedes Ratsmitglied trägt die Verantwortung für das Department.
Er legt dem Rat Rechenschaft ab.
Absatz C. Die Ratsmitglieder berufen die Guardians in die Departments. Hierfür
stehen Ihnen Listen mit Kandidaten für die Departments zur Verfügung.
Absatz D. Die Ratsmitglieder entlassen nach einfachem Mehrheitsbeschluss
die Guardians aus dem jeweiligen Department.
Absatz E. Die Ratsmitglieder können im Notfall einen jeden Angel vorübergehend
zum Guardian für ein Department berufen. Sie sollten hierbei Qualifikation
und Zumutbarkeit berücksichtigen.
§4 – Die Guardians
Absatz A. Die Guardians erfüllen die Aufgabe des Departments dem sie
angehören.
Absatz B. Die Guardians leisten den Anweisungen der Ratsmitglieder unbedingt Folge.
Absatz C. Ein Guardian kann von seinem Amt zurücktreten. Der Rat
stimmt dem Rücktritt nach Möglichkeit zu.
Absatz D. Ein Guardian kann im Notfall einen jeden Angel zur Mitarbeit
heranziehen. Dies bedeutet nicht, das der Angel zum Guardian ernannt
wird.
Absatz E. Ein Guardian legt dem Rat Rechenschaft ab.
§5 – Die Angels
Absatz A. Die Angels sind die Mitglieder der TGA, die kein Amt bekleiden.
Absatz B. Jeder Angel ist berechtigt, jedes Amt anzustreben.
Absatz C. Jeder Angel ist berechtigt, an allen allgemeinen Wahlen teilzunehmen.
Absatz D. Jeder Angel ist der Verfassung verpflichtet.
§6 – Die Candidates
Absatz A. Die Candidates sind Bürger, die den Guardian Angels beitreten wollen.
Absatz B. Die Candidates sind der Verfassung verpflichtet.
Absatz C. Die Candidates haben den Anordnungen der Angels Folge zu leisten,
und Rechenschaft abzulegen.
Absatz D. Die Candidates haben das Recht, auf ihre Mitgliedschaft zu verzichten.
Artikel 3. Die Departments
Die Departments erfüllen die Aufgaben, die ihnen zugeordnet sind, nach
bestem Wissen und Gewissen, und gemäß Artikel 1 der Verfassung. Die
Departments kooperieren nach besten Kräften.
§1 – Department of Justice
Absatz A. Das Department of Justice ist zuständig für Gerechtigkeit
und innere Angelegenheiten. Hierunter fallen sowohl die Gestaltung der
TGA-Scroll, als auch die Aufrechterhaltung des inneren Friedens.
Absatz B. Auch die Interessen der Angels werden hier gewahrt. Zur Entdeckung
dieser Interessen kann die Mithilfe des Departments of Recruiting angefordert
werden.
Absatz C. Die allgemeinen Wahlen werden von diesem Department geplant,
organisiert, durchgeführt und überwacht.
§2 – Department of Recruiting
Absatz A. Das Department of Recruiting ist zuständig für die Anwerbung,
Aufnahme und Ausbildung von neuen Mitgliedern, den Candidates sowie
die Anhäufung von Waffen und Rüstungen um sie, auf Grund von Raub oder
Tod, notleidenen Mitgliedern zur Verfügung zu stellen sofern Bedarf
besteht..
Absatz B. Das Department Verantwortet und kontrolliert das Verfassungskonforme
Verhalten der Candidates.
Absatz C. Das Department entscheidet über die Eignung der Candidates
zur Anerkennung als Angel.
Absatz D. Das Department beurteilt die Qualifikation eines Bewerbers
zum Candidate. Für Ermittlungen die für diese Beurteilung nötig sind,
kann die Mithilfe des Departments of Justice angefordert werden.
Artikel 4. Die Verfassung
Die Verfassung wurde bei der Konstituts-Versammlung durch den Gründungsrat
erörtert und begründet. Sie wurde schriftlich niedergelegt, und von den
ArchAngels bestätigt. Die Verfassung selbst betreffend
treten mit Bestätigung derselben durch die ArchAngels folgende
Gesetze in Kraft:
§1 – Verbindlichkeit
Die Verfassung ist absolut bindend für jedes Mitglied der TGA, vom Candidate
über den Angel, zum Guardian bis hin zum Ratsmitglied und selbst für die
ArchAngels.
§2 – Verfügbarkeit
Die Verfassung ist für jedes Mitglied verfügbar. Sie ist über die TGA-Scroll
jederzeit einsehbar.
§3 – Angreifbarkeit
Die Verfassung ist von Menschen geschaffen, und daher nicht das Produkt
eines unfehlbaren Geistes. Darum hat das Diskutieren der Verfassung
nicht als Verbrechen zu gelten. Diese Diskussionen dürfen aber nicht
die Demontage der Verfassung zum Ziel oder Inhalt haben.
§4 – Wandelbarkeit
Die Verfassung kann geändert werden. Dies kann jedoch nur der Rat zusammen
mit den AA beschließen. Anträge hierzu werden vom Rat mit den AA ausführlich
diskutiert, und abgestimmt. Zur Annahme des Antrages auf Verfassungsänderung
ist eine absolute Mehrheit erforderlich. Der AA hat zweifaches Stimmvolumen.
Anstelle eines Vetorechtes können sie von ihrem Recht Gebrauch machen
den Rat aufzulösen, um eine neue Abstimmung zu erzielen. Anträge hierzu
werden vom Department of Justice dem Rat zugeführt. Berechtigt zum Antrag
sind alle Angels.
§5 – Ahndung
Absatz A. Alle Verstöße gegen die Verfassung werden geahndet.
Absatz B. Bei leichten Verstößen werden zwei Ermahnungen ausgesprochen.
Die zweite Ermahnung wir publik gemacht. Sie wird auf der TGA-Scroll
veröffentlicht. Der dritte Verstoß führt zu einer Rückstufung. Amtsinhaber
werden des Amtes enthoben und zum Angel zurückgestuft, Angels werden
zum Candidate zurückgestuft, Candidates werden ausgeschlossen. Der vierte
Verstoß führt zum Ausschluss.
Absatz C. Bei mittleren Verstößen wird nur eine Ermahnung ausgesprochen.
Sie wird publik gemacht. Bei eine mittleren Verstoß nach bereits erfolgter
Ermahnung, wird der Delinquent zurückgestuft. Jeder Verstoß nach einer
Zurückstufung führt zum Ausschluss.
Absatz D. Bei schweren Verstößen wird sofort zurückgestuft.
Absatz E. Bei Kapitalen Verstößen wird der Delinquent sofort ausgeschlossen.
Absatz F. Bevor eine Ermahnung publik gemacht wird, eine Rückstufung
oder ein Ausschluss erfolgt, hat der Delinquent das Recht vor dem Rat
zu sprechen.
Absatz G. Der Rat beschließt publizierte Ermahnungen, Rückstufungen
und Ausschlüsse nach Beratung des Falles.
Absatz H. Die AA haben dieselben Rechte wie der Rat nach Absatz G.
Absatz I. Verstöße werden dem Department of Justice gemeldet und sind
vertraulich zu behandeln.
Absatz J. Das Department of Justice spricht bei leichten Verstößen die
erste Ermahnung aus.
Absatz K. Das Department of Justice meldet alle Verstöße, die nicht
als leichter Verstoß angesehen werden, sowie alle Verstöße, die nach
Absatz G zu behandeln sind, dem Rat. Hierbei sind auch bereits Ermahnte
Verstöße des Delinquenten zu melden.
Absatz L. Der Rat leitet alle Meldungen von Verstößen den AA weiter.
Absatz M. Die AA können einen Delinquenten einstimmig begnadigen. Einmal.
Absatz N. Alle Verstöße eines Delinquenten werden bei guter Führung,
über einen Zeitraum hinweg, welcher der schwere der Verstöße angemessen
ist, gestrichen.
Absatz O. Über die Streichung von leichten Verstößen, die noch nicht
dem Rat gemeldet werden mussten, entscheidet das Department of Justice.
Über alle sonstigen Streichungen von Verstößen entscheidet der Rat.
Hierbei wird besonderer Einsatz für die TGA durch den Delinquenten nach
der Ahndung als Einsicht bewertet und entsprechend berücksichtigt.
Stand: 10. März 2001
